Spender des Jahres 2011 |
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Beitragsordnung
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für das erste aktive Mitglied |
für das zweite aktive Mitglied |
für das dritte aktive Mitglied |
für jedes weitere aktive Mitglied |
für jedes passive Mitglied |
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9,00 € |
4,50 € |
1,50 € |
1,00 € |
1,00 € |
2. Passgebühr aktive Mitglieder
Mit der Anmeldung legt der Verein einen Judo-Pass des Deutschen Judo-Bundes an. Für den Pass wird eine einmalige Passgebühr von 13 € erhoben. Diese wird bei der Anmeldung zusammen mit dem ersten Beitrag eingezogen. Der Pass wird vom Verein geführt; er ist Eigentum des Mitglieds.
3. Gebühr Jahressichtmarke aktive/ passive Mitglieder
Für die Jahressichtmarke des Nordrhein-Westfälischen-Judoverbandes zahlt jedes aktive Mitglied jeweils zum Jahresanfang eine Gebühr von 15 €, jedes passive Mitglied 3,20 €.
Die Gebühr für die erste Sichtmarke wird bei der Anmeldung zusammen mit dem ersten Beitrag, in den Folgejahren jeweils mit dem Beitrag des ersten Quartals eingezogen.
4. Prüfungsgebühren aktive Mitglieder
Für jede Kyu-Prüfung wird eine Gebühr von 8 € erhoben. Diese ist am Prüfungstag bar zu entrichten. In der Prüfungsgebühr ist der Gürtel nicht enthalten.
5. Kündigung der Mitgliedschaft aktive/passive Mitglieder
Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung ist an eines der gewählten Vorstandsmitglieder laut Satzung zu richten. Die Kündigung bedarf der Bestätigung des Vorstandes.
6. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 12.02.2012 beschlossen. Sie tritt am 01.04.2012 in Kraft.
Anmerkungen:
Der Judo-Club Haldern 1978 e.V. finanziert sich nur durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden. Sämtliche o. g. Gebühren werden an die Verbände (DJB, NWJV) abgeführt und werden von diesen festgelegt.
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